Widerspruch gegen die ePA

Aktualisiert
11.10.2025

Erstellt
11.10.2025

ePA (elektronischePatientakte) / digital gestützte Medikationsprozess

Widerspruch gegen die ePA und Widerspruch gegen
den digital gestützten Medikationsprozess

Dieser Artikel wurde weitergeleitet von Christian Dahlmann, Jurist und Bürgerrechtsaktivist

‼️Widerspruchsmöglichkeit zur elektronischen Patientenakte (ePA) und zum digital gestützten Medikationsprozess‼️

Seit dem 01. Oktober 2025 sind Ärzte gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu führen. Jeder Versicherte hat jedoch das Recht, gegen die Nutzung der ePA Widerspruch einzulegen.

Weniger bekannt ist, dass im Rahmen des digital gestützten Medikationsprozesses ebenfalls Daten, wie z. B. Listen verordneter Medikamente aus Vergangenheit und Gegenwart, auf den Servern des E-Rezepts gespeichert werden. Auch gegen diesen Prozess kann Widerspruch bei der jeweiligen Krankenkasse eingelegt werden.

Um Euch den Widerspruch zu erleichtern, habe ich ein Muster für einen Widerspruch erstellt, der sich sowohl gegen die ePA als auch gegen den digital gestützten Medikationsprozess richtet. Ihr müsst nur noch vor dem Versand euren Namen, eure Versichertennummer sowie die Adresse eurer Krankenkasse in das Dokument eintragen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann