Aktualisiert
08.10.2025
Erstellt
08.10.2025

Chatkontrolle in der EU, Messengerdienste wie WhatsApp, Threema, etc.
Chatkontrolle ist als generelle Inhaltsprüfung privater Kommunikation mit dem Grundrechtsschutz in Deutschland und der EU unvereinbar. Es droht ein Paradigmenwechsel hin zu präventiver Massenüberwachung, der Verschlüsselung schwächt, Berufsgeheimnisse aushöhlt und die IT-Sicherheit gefährdet.
Die aktuelle Rechtslage in Deutschland verbietet eine anlasslose Kontrolle privater Kommunikation; zulässig sind nur eng begrenzte, richterlich angeordnete Maßnahmen. Das geplante EU-Vorhaben würde diese Leitplanken sprengen. Grundlage ist der Kommissionsentwurf COM(2022) 209 sowie Folgepapiere.
Quelle: Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Justizministerin (BRD) Hubig stellt klar: Deutschland wird bei der geplanten EU-Chatkontrolle nicht mitziehen (!)

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